AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Show Factory Entertainment GmbH („Ticket-AGB“)

  1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss

1.1 Diese Ticket-AGB gelten für sämtliche Konzerte, bei denen die Show Factory Entertainment GmbH (vgl. https://www.showfactory.at/impressum/), D’Orsaygasse 4/2, 1090 Wien, (vgl. nachfolgend „Veranstalterin“) Veranstalter ist und regeln das Verhältnis zwischen den Besuchern (vgl. nachfolgend „Sie“, „Käufer“, „Karteninhaber“) und der Veranstalterin (nachfolgend „Besuchervertrag“).

1.2 Der Vertragsschluss zwischen Ihnen und uns erfolgt insbesondere über unsere Vertriebspartner (wie z.B. Eventim, örtlicher Ticketvorverkauf etc., nachfolgend „Vertriebspartner“), die den Verkauf der Tickets in unserem Namen und auf unsere Rechnung vermitteln. Neben den vorliegenden AGB gelten die AGB unserer Vertriebspartner. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB der Veranstalterin Vorrang. Darüber hinaus sind gesonderte Hinweise insbesondere der Vertriebspartner zu Veranstaltungen (z.B. zu Personalisierungen von Tickets, Ausschluss der Weitergabe, Versanddatum der Tickets etc.) zu beachten.

1.3 Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher USt., zusammensetzt (nachfolgend „Ticketkaufpreis“) ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig und steht der Veranstalterin vollständig zu. Die Vertriebspartner erheben ggf. zusätzlich weitere Gebühren im eigenen Namen.

1.4 Die Tickets werden über unsere Vertriebspartner unter Eigentumsvorbehalt verkauft, d.h. die Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Ticketkaufpreises im Eigentum der Veranstalterin und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.

1.5 Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung, auch nicht in Begleitung eines Personensorgeberechtigten. Der Verkauf von Tickets an Kinder unter 6 Jahren ist daher ausgeschlossen. Sollte es bei bestimmten Veranstaltungen Ausnahmen geben, informieren wir darüber gesondert. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Konzert nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person, die ihrerseits ebenfalls über eine Eintrittskarte verfügt, besuchen. Insofern es sich dabei nicht um einen Personensorgeberechtigten handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine auf sie lautende Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben ist – eine Ausweiskopie der Eltern ist beizufügen. Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind während der gesamten Veranstaltung zu beaufsichtigen. Jugendlichen unter 16 Jahren wird ohne Begleitung einer vertretungsberechtigten Person kein Zutritt gewährt. Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr, in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung. Zutritt nur, sofern sie sich durch einen gültigen Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Für Kinder darf auch kein berechtigter Dritter ein Ticket (mit-)erwerben. Für Jugendliche darf nur dann ein berechtigter Dritter Tickets nach Maßgabe dieser AGB (mit-)erwerben, wenn die obigen Voraussetzungen bei Zutritt zu der Veranstaltung erfüllt sind. Wird Kindern und Jugendlichen der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen werden nicht vorgenommen. Es gibt grundsätzlich keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen. Lediglich bei speziell angekündigten Veranstaltungen (z.B. Theater/Musical) kann es zu Ausnahmeregelungen kommen, die aber explizit angekündigt werden.

1.6 Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen wird. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Karteninhaber die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt.

1.7 Mit Übergabe des Tickets an den Versand geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Käufer über. Im Falle eines späteren Verlustes erfolgt keine Erstattung des Ticketkaufpreises und auch keine Aushändigung von Ersatztickets.

1.8 Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter, insbes. des Käufers, werden, sofern nicht vorstehend Abweichendes vereinbart ist (vgl. Ziff.1.2), ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin nicht Vertragsbestandteil.

1.9 Sofern aufgrund behördlicher Anordnungen oder gesetzlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie der Zutritt zur Veranstaltung an den Nachweis bestimmter Voraussetzungen geknüpft ist (z.B. Gesundheits- oder Impfnachweise) und der Ticketkäufer erbringt den geforderten Nachweis bei Anforderung oder beim Zutritt zum Gelände nicht, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

  1. Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen mit personalisierten Tickets

Bei Veranstaltungen, bei denen die Tickets personalisiert werden, gelten zusätzlich zu den vorliegenden AGB die jeweiligen Personalisierungs-AGB.

  1. Weiterverkauf

Das Veranstaltungsbesuchsrecht steht nur dem Vertragspartner des Veranstalters zu. Auf einen Dritten ist die Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn der Dritte keinen höheren Preis als den auf der Karte ausgewiesenen Preis zahlt. Zulässig ist max. ein Nebenkostenaufschlag i.H.v. 25% z.B. für Porto- & Vermittlungskosten. Die Übertragung setzt voraus, dass der Dritte alle Vertragspflichten – insbesondere das Weiterverkaufsverbot – übernimmt.

  1. Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung

4.1 Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung des Künstlers, höhere Gewalt) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen.

4.2 Sagt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. Ziff.4.1 ab, wird das Ticket ungültig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Der Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreis ist spätestens binnen 60 Tagen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin gegenüber dem jeweiligen Vertriebspartner geltend zu machen und richtet sich nach Ziff.4.5. Sofern die Frist von Ihnen aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies durch Vorlage von Belegen nachzuweisen.

4.3 Verlegt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. Ziff.4.1, behalten die Tickets ihre Gültigkeit, es sei denn Sie machen von Ihrem Recht zur Rückgabe Gebrauch. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises besteht nur im Falle der Rückgabe, ist bis spätestens 24.00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung gegenüber dem jeweiligen Vertriebspartner geltend zu machen und richtet sich nach Ziff. 4.5. Sofern die Frist von Ihnen aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend nachzuweisen. Für Rückerstattungen aufgrund der COVID 19 Situation finden die Regelungen des Kunst, Kultur und Sportsicherungsgesetz -KuKuSpoSiG-Anwendung.

4.4 Für die Durchführung der Rückgabe beachten Sie bitte ergänzend die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.

4.5 Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. Ziff.4.2 bzw. Ziff.4.3 und Ziff.4.4 wird unter der Voraussetzung des Eingangs des Originaltickets (bzw. bei Tickets zum Selbstausdruck: Eingang des Ausdrucks) bei dem jeweiligen Vertriebspartner lediglich der Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher USt. (vgl. Ziff.1.3) zurückerstattet. Geht das Originalticket (bzw. der Ausdruck) – gleich aus welchen Gründen – nicht bei dem jeweiligen Vertriebspartner ein, besteht kein Rückerstattungsanspruch. Darüber hinaus erfolgt keine Rückerstattung. Grundsätzlich nicht zurückerstattet werden daher gezahlte Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 1.3). Gegen einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren erklären wir die Aufrechnung mit unserem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund der entsprechend erbrachten Leistungen (z.B. Vermittlungsleistung, Nutzung des Ticketsystems etc.) in gleicher Höhe besteht. Ebenfalls grundsätzlich nicht zurückerstattet werden Reise- und Unterbringungskosten jeglicher Art.

4.6 Hinsichtlich der durch den jeweiligen Vertriebspartner erhobenen Gebühren und deren etwaiger Rückerstattung bei Absage bzw. Verlegung berücksichtigen Sie bitte die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.

4.7 Vorstehende Regelungen berühren in keiner Weise die Ihnen zustehenden Rechte im Falle einer durch die Veranstalterin zu vertretenden Pflichtverletzung. Ergänzend hierzu berücksichtigen Sie bitte die Regelung in Ziff.5.

  1. Haftungsbeschränkung

5.1 Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

5.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.3 Die Einschränkungen der Ziff.5.1 und 5.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

5.4 Hat die Veranstaltung die Hälfte der Spieldauer erreicht und muss dann aufgrund höherer Gewalt (z.B. Extremwetter, Terror etc.) abgesagt werden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Wurde die Hälfte der Spieldauer nicht erreicht, erfolgt eine Rückerstattung entsprechend Ziff. 4.2.

5.5 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht die Show Factory Entertainment GmbH, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

  1. Zuweisung anderer Plätze

6.1 Die Veranstalterin behält sich vor, dem Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz innerhalb der bestätigten Preiskategorie zuzuweisen. Etwaige Ansprüche des Karteninhabers und Käufers gegenüber der Veranstalterin ergeben sich hieraus nicht.

6.2 Darüber hinaus behält sich die Veranstalterin vor, dem Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz in einer anderen Preiskategorie zuzuweisen, wenn es für die Veranstalterin aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich um eine höhere Preiskategorie, ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Karteninhabers und Käufers. Handelt es sich hingegen um eine niedrigere Preiskategorie, hat der Käufer einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis. Der Anspruch ist durch den Käufer gegenüber der Veranstalterin geltend zu machen.

  1. TON-, FOTO- UND FILMAUFNAHMEN

7.1 In der Veranstaltungsstätte ist Ihnen die Anfertigung von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen untersagt. Werden dennoch Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen angefertigt, sind sie verpflichtet, diese unverzüglich und unwiderruflich zu löschen. Zudem ist die Veranstalterin berechtigt, Ihnen die weitere Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber der Veranstalterin in diesem Falle nicht zu.

7.2 Mobilfunkgeräte, Tablets und ähnliche Geräte mit Aufnahmefunktion dürfen mitgeführt werden, die Anfertigung von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen ist jedoch untersagt.

7.3 Jegliche Auswertung, insbes. die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung (z.B. im Internet, über soziale Medien etc.) von mithilfe von Mobilfunkgeräten, Tablets und ähnlichen Geräten entgegen Ziff.

7.2 angefertigten Ton-, Foto- und Filmaufnahmen, ist untersagt. Auf Ziff.7.5 wird verwiesen.

7.4. Sonstige Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben bzw. in Schließfächern verwahrt werden. Bei Zuwiderhandlungen ist die Veranstalterin berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Auf Ziff.7.5 wird verwiesen.

7.5 Bei Zuwiderhandlungen gegen Ziff.7.3 und/oder Ziff. 7.4 wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine an die Veranstalterin zu zahlende Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von der Veranstalterin festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Bezirks- und Landesgericht zu überprüfen ist.

7.6 Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass bei Veranstaltungen vereinzelt Bildaufnahmen der Veranstaltung und Besucher hergestellt werden, die in weiterer Folge verwertet werden (Fernsehübertragungen, Foto, Video, Streaming, etc.) Der Besucher nimmt daher zur Kenntnis, dass die von ihm während oder in Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen mit jedem derzeitigen oder künftigen Verfahren insbesondere von der show-factory und/oder dem Veranstalter ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwendet werden dürfen, sofern die Nutzung seien persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt. Für die Nutzung gebührt dem Besucher keine Entschädigung.

  1. Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch

Es ist strikt untersagt,

– gefährliche Gegenstände wie z.B. Waffen jeder Art, Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen),

– Rucksäcke und große Taschen (maximale Größe: 21 x 30 cm, DIN A 4 -Blatt)

– Regenschirme (wg. Sichtbehinderung, im Falle von Regen bitte an entspr. Kleidung denken) zur Veranstaltung mitzubringen.

Für den vorstehend beschriebenen Fall ist die Veranstalterin berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber der Veranstalterin in diesem Falle nicht zu.

  1. ANWENDBARES RECHT, DATENSCHUTZ, GERICHTSSTAND

9.1 Auf den Besuchervertrag findet das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UNKaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

9.2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

9.3. Sämtliche übermittelten Daten werden unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Datenschutzbestimmungen der Veranstalterin sind unter https://www.showfactory.at/ /datenschutz abrufbar. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Vertriebspartners.

9.4 Es gilt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Wien für beide Vertragsparteien als Gerichtsstand vereinbart.

  1. Kein Widerrufsrecht

Wir bieten Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an, d.h. Eintrittskarten für Veranstaltungen/Konzerte, für die ein bestimmter Zeitraum oder Zeitpunkt vorgesehen ist. (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG) . Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den jeweiligen Vertriebspartner bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

  1. Streitbeilegung

11.1 Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

11.2 Information zu Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen (§ 36 VSBG): Die Show Factory Entertainment GmbH (vgl. https://www.showfactory.at/ /impressum/), D’Orsaygasse 4 /2, 1090 Wien, ist grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Show Factory Entertainment GmbH